Widerrufsbelehrung Stand 06/2026
Abweichend von § 312g Abs. 1 BGB kann bei bestimmten Verträgen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bestehen, insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsehen.
Die von uns angebotenen Prüfungen und Kurse werden zu festgelegten Terminen oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums durchgeführt. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB erfüllt sind, besteht kein Widerrufsrecht, da kurzfristig freigewordene Termine organisatorisch nicht nachbesetzt werden können.
Darüber hinaus kann gemäß § 356 Abs. 5 BGB bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, ein Widerrufsrecht erlöschen, wenn die Vertragserfüllung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass er sein Widerrufsrecht dadurch verliert. Dies betrifft insbesondere die von uns angebotenen Modelltests. In diesen Fällen erfolgt die Bereitstellung des Zugriffs nach entsprechender Zustimmung unmittelbar nach Vertragsschluss.
Die rechtliche Einordnung im Einzelfall richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Sofern ein Widerrufsrecht nicht besteht oder erloschen ist, ist die Buchung verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, auch wenn der Kunde später von seiner Teilnahme absieht.