Prüfungsordnung

Diese Prüfungsordnung ist für alle Prüfungen der Digital Language Testing UG gültig. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuelle Fassung.

Revision 11 01.03.2026 Zertifiziert durch DeuZert Deutsche Zertifizierung ISO 29992:2018

§ 1 Grundlagen der Prüfung

Deutschprüfungen mit Orientierung am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) an. Die Prüfungen werden online abgelegt. Zur Durchführung von Onlineprüfungen wird bis auf Weiteres die Software Zoom genutzt. Gemäß dem GER werden die sprachlichen Fähigkeiten in sechs Stufen eingeteilt: A1, A2, B1, B2, C1 und C2. Jede Stufe definiert bestimmte Fertigkeiten und Kompetenzen, die eine Person in der jeweiligen Sprache erworben hat.

  • Hörverstehen (Listening): Die Fähigkeit, gesprochene Sprache zu verstehen und Informationen aus gesprochenen Äußerungen zu extrahieren.
  • Leseverstehen (Reading): Die Fähigkeit, geschriebene Texte zu lesen und Informationen aus ihnen zu erfassen.
  • Mündlicher Ausdruck (Speaking): Die Fähigkeit, mündlich in der Sprache zu kommunizieren, sich auszudrücken, Ideen zu äußern und an Gesprächen teilzunehmen.
  • Schriftlicher Ausdruck (Writing): Die Fähigkeit, schriftlich in der Sprache zu kommunizieren, Texte zu verfassen und Informationen klar und verständlich auszudrücken

Diese Fertigkeiten werden in Bezug auf verschiedene Wissensgebiete, Fähigkeiten und Kompetenzen bewertet, die typischerweise für den Sprachgebrauch relevant sind. Beispiele für solche Wissensgebiete sind:

  • Alltagssituationen: Die Fähigkeit, im Alltag zu kommunizieren, wie zum Beispiel sich vorzustellen, einzukaufen, zu reisen oder Personen und Orte zu beschreiben.
  • Arbeit und Beruf: Die Fähigkeit, in beruflichen Kontexten zu kommunizieren, Fachbegriffe zu verstehen und zu verwenden sowie Informationen in schriftlicher Form bereitzustellen.
  • Kultur und Gesellschaft: Die Fähigkeit, kulturelle Aspekte und soziale Normen in der Sprache zu erkennen und zu verstehen sowie über verschiedene kulturelle Themen zu sprechen.
  • Bildung und Lernen: Die Fähigkeit, akademische oder schulische Inhalte zu verstehen und darüber zu kommunizieren, wie zum Beispiel Vorlesungen zu verstehen, Texte zu lesen oder Essays zu verfassen.

§ 2 Zweck und Anwendungsbereich der Prüfungen

Die Prüfung sowie das von der Digital Language Testing UG ausgestellte Zertifikat bescheinigen das erreichte Sprachniveau auf der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Ziel der Prüfung ist das Erreichen des für die Ausstellung des Zertifikats erforderlichen Punktestands.

Die Prüfungen der Digital Language Testing UG dienen dem Nachweis von Deutschkenntnissen als Fremd- oder Zweitsprache. Sie richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, darunter Schülerinnen und Schüler, Jugendliche, Berufstätige, erwachsene Lernende sowie Einwanderinnen und Einwanderer.

Zweck der Prüfungen:

  • Beurteilung des Wissensstands und/oder der Kompetenzen der Prüfungsteilnehmenden.
  • Vergleich der Leistungen der Teilnehmenden untereinander oder im Verhältnis zu einem bestimmten Standard.
  • Überprüfung der Wirksamkeit eines Lehrplans und/oder der Unterrichtsmethoden.
  • Ermittlung des Bedarfs für weitere Bildungs- und/oder Trainingsmaßnahmen.

§ 3 Standards und Zuverlässigkeit

Die Prüfung wird weltweit nach einheitlichen Kriterien durchgeführt und bewertet. Sprachprüfungen der Digital Language Testing UG orientieren sich am GER. Der Prüfungsstandard ist die Norm ISO 29992.

§ 4 Prüfungsverantwortliche

Prüfungsverantwortliche sowie die Prüfungszentren müssen mit dem Prüfungssystem der Digital Language Testing UG, einschließlich der Prüfungsordnung, vertraut sein. Die Prüfungsverantwortlichen sind für die standardisierte Prüfungsdurchführung gemäß der Prüfungsordnung und Prüferordnung verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Verantwortung für die Prüfungssicherheit und der sachgerechte Umgang mit den Prüfungsunterlagen. Prüfungsverantwortliche müssen mit der eingesetzten Software vertraut sein.

§ 5 Einhaltung und Überwachung der Sicherheitsrichtlinien

Über die Durchführung der Prüfung wird ein Protokoll geführt, das besondere Vorkommnisse während der Prüfung festhält und mit den Prüfungsergebnissen und dem Prüfbericht auf den Servern der Digital Language Testing UG archiviert wird. Die Protokolle werden der Digital Language Testing UG und einem Gutachter zugänglich gemacht. Alle Prüfungen werden aufgezeichnet und der Digital Language Testing UG zugänglich gemacht.

§ 6 Barrierefreie Prüfungsbedingungen

Für Prüfungsteilnehmende mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen gelten besondere zusätzliche Regelungen. Ein Antrag auf zeitliche Verlängerung der Prüfung kann schriftlich an die Digital Language Testing UG gestellt werden. Gegebenenfalls wird eine individuelle Prüfung entwickelt. Der sprachliche Schwierigkeitsgrad bleibt hierbei jedoch unverändert.

§ 7 Wiederholungsprüfungen

Eine Prüfung kann als Ganzes beliebig oft wiederholt werden. Das Wiederholen beziehungsweise Nachholen einzelner Prüfungsteile ist nicht möglich.

§ 8 Anrechnung von Teilergebnissen

Die Anrechnung von Teilergebnissen von Prüfungen der Digital Language Testing UG oder Prüfungen fremder Prüfungsanbieter ist nicht möglich.

§ 9 Prüfungsgebühren

Das Entgelt für die Prüfungsdurchführung ist bei Buchung der Prüfung über die Webseite der Digital Language Testing UG sofort fällig. Die aktuellen Preise sind der Webseite www.deutschtest.digital zu entnehmen.

§ 10 Prüfungstermine und Anmeldung

Die Anmeldung für Prüfungstermine kann auf der Webseite der Digital Language Testing UG nach Verfügbarkeit erfolgen. Vor der Anmeldung zur Prüfung erhalten die Prüfungsinteressierten ausreichend Möglichkeiten, sich auf der Webseite der Digital Language Testing UG via Internet über die Prüfungsanforderungen, die Prüfungsordnung und deren Durchführung sowie über die anschließende Mitteilung der Prüfungsergebnisse zu informieren. Die Prüfungsordnung und Prüfungsstrukturen, einschließlich des vorgesehenen Zeitaufwands der Prüfung, sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Webseite der Digital Language Testing UG einsehbar. Mit der Anmeldung bestätigen die Prüfungsteilnehmenden, dass sie die jeweils geltende Prüfungsordnung zur Kenntnis genommen haben und anerkennen. Für die Anmeldung, den Vertragsabschluss und die Vertragsabwicklung gelten vorrangig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Digital Language Testing UG. Nähere Informationen zu den Anmeldemöglichkeiten enthält das Anmeldeformular beziehungsweise die Prüfungsbeschreibung im Internet.

§ 11 Teilnahmevoraussetzungen

Die Prüfungen der Digital Language Testing UG können von allen Prüfungsinteressierten mit einem Mindestalter von 18 Jahren und unabhängig von der Staatsangehörigkeit abgelegt werden. Die Digital Language Testing UG empfiehlt, vor den Prüfungen einen entsprechenden Sprachkurs zu belegen und die Prüfung innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Kurses abzulegen.

Personen, die Zertifikate oder Dokumente der Digital Language Testing UG gefälscht haben, sind für die Dauer von zehn Jahren ab Kenntniserlangung der Digital Language Testing UG von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.

Personen, die Prüfungsinhalte an Dritte weitergegeben haben, werden für die Dauer von zehn Jahren ab Kenntniserlangung der Digital Language Testing UG von der Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.

§ 12 Technische Voraussetzungen

§ 12.1 Onlineprüfungen

Grundkenntnisse der Prüfungsteilnehmenden in der Computerbedienung werden vorausgesetzt. Das notwendige technische Know-how und das folgende Equipment ist erforderlich. Das Equipment muss für die gesamte Prüfungsdauer vollständig funktionieren und zu Beginn aktiviert sein:

  • a. Notebook/Laptop/PC mit Monitor/Bildschirm,
  • b. Zoom-Installation,
  • c. Webcam,
  • d. Mikrofon,
  • e. PC-Lautsprecher oder Kopfhörer,
  • f. stabile Internetverbindung mit mindestens 600 kbps Upload- und Downloadrate,
  • g. ein Smartphone mit stabiler Internetverbindung, Kamera und Zoom-App-Installation.

§ 12.2 Digitale Präsenzprüfungen

Das Equipment bei digitalen Präsenzprüfungen wird vom Prüfungszentrum zur Verfügung gestellt. Grundkenntnisse der Prüfungsteilnehmenden in der Computerbedienung werden vorausgesetzt.

§ 13 Räumliche Voraussetzungen

§ 13.1 Onlineprüfungen

(1) Prüfungsteilnehmende haben sicherzustellen, dass während der Onlineprüfung keine Störungen auftreten. Hierzu zählen insbesondere Telefonklingeln, Unterbrechungen durch Dritte oder sonstige äußere Einflüsse. Die Prüfenden gewährleisten ihrerseits einen störungsfreien Ablauf der Prüfung.

(2) Für die Durchführung einer Onlineprüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Prüfungsteilnehmende hält sich während der gesamten Prüfung allein in einem geschlossenen Raum auf.
  • Der Raum darf nur über einen einzigen Zugang verfügen.
  • Im Raum dürfen sich keine persönlichen Gegenstände befinden; hierzu zählen ausdrücklich auch Haustiere.
  • Hände und Gesicht des*der Prüfungsteilnehmenden müssen während der gesamten Prüfungsdauer durchgehend sichtbar sein.
  • Der Schreibtisch mit dem verwendeten Computer oder Notebook ist an einer Wand zu platzieren.

§ 13.2 Digitale Präsenzprüfungen

Das Prüfungszentrum stellt entsprechend der gültigen Fassung der Allgemeinen Richtlinien für die Durchführung einer digitalen Präsenzprüfung die Räumlichkeiten zur Verfügung.

§ 14 Konsequenzen bei mangelhaften Voraussetzungen bei Onlineprüfungen

Sollten die räumlichen und technischen Voraussetzungen nicht gegeben sein oder der Raum von dem Prüfungsteilnehmenden verlassen werden, wird die Prüfung abgebrochen und als "nicht bestanden" gewertet. Ein Anspruch auf Erstattung der Prüfungsgebühren ergibt sich hierdurch nicht.

§ 15 Feststellung der Identität und Ausweispflicht

§ 15.1 Identitätsnachweis vor dem Prüfungstermin

Die Identität des Prüfungsteilnehmenden muss zweifelsfrei festgestellt werden. Aus Gründen der Prüfungssicherheit sind vor der Prüfung die Vorder- und Rückseite eines gültigen, offiziellen Ausweisdokuments (Internationaler Reisepass oder von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Ausweisdokumente) sowie ein aktuelles Selfie ohne über die Webseite der Digital Language Testing UG hochzuladen. Dasselbe Ausweisdokument muss zu Beginn der Prüfung der prüfenden Person vorgelegt werden. Fiktionsbescheinigungen, Führerscheine, Dokumente ohne Lichtbild oder abgelaufene Dokumente sind nicht zulässig. Die Nutzung von Ausweisfotos oder abfotografierten Bildern als Selfie ist ebenfalls ausgeschlossen.

§ 15.2 Identitätsnachweis am Prüfungstermin

Die prüfende Aufsichtsperson ist verpflichtet, die Identität des Prüfungsteilnehmenden zweifelsfrei zu überprüfen. Dazu müssen sich die Prüfungsteilnehmenden vor Beginn der Prüfung und jederzeit während des Prüfungsablaufs mit einem gültigen, offiziellen Lichtbildausweis ausweisen. Dieser Ausweis muss jederzeit vorgelegt werden können, damit die prüfende Person die Identität anhand des Namens, der persönlichen Angaben sowie der Merkmale wie Größe, Statur, Gesichtszüge und Unterschrift eindeutig feststellen kann. Unzureichende Legitimation, etwa durch fehlende offizielle Dokumente, einen zweifelhaften Gesichtsabgleich, unzureichende Sicherheitsmerkmale, fehlende Fotos oder das Tragen von Kopfbedeckungen, führen zum Abbruch der Prüfung. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Prüfungsgebühren.

Die Digital Language Testing UG hat das Recht, über die Art des Ausweisdokuments zu entscheiden und weitere Maßnahmen zur Klärung der Identität durchzuführen. Die Entscheidung, welche Dokumente akzeptiert werden und welche weiteren Maßnahmen zur Identitätsfeststellung vorgenommen werden können, liegt bei der Digital Language Testing UG. Bei Täuschungsversuch oder Täuschung im Zusammenhang mit der Prüfung der Identität des Prüfungsteilnehmenden werden diese und alle an der Identitätstäuschung beteiligten Personen von der Prüfung ausgeschlossen.

§ 15.3 Unzulässige Dokumente

Folgende Dokumente sind für die Identifikation nicht zulässig:

  • PDF-Dokumente,
  • Fiktionsbescheinigungen,
  • Führerscheine,
  • beglaubigte Dokumente,
  • Selfie: Ausweisfotos oder abfotografierte Fotos.

§ 16 Durchführung der Prüfung

§ 16.1 Onlineprüfung

Die Prüfung findet per Zoom statt. Der/die Prüfende stellt hiermit eine audiovisuelle Verbindung über die Webcam zum PC/Computer des Prüfungsteilnehmenden her und prüft nach Feststellung der Identität, ob die technischen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Der Prüfungsteilnehmende ist verpflichtet, eine sogenannte 360°-Raumkontrolle durchzuführen, d.h., er/sie muss den Erfassungswinkel der eingesetzten Kamera so bewegen, dass die Aufsichtsperson die gesamte Prüfungsumgebung sehen kann, um nachzuweisen, dass er/sie sich allein darin befindet und keine Hilfsmittel neben sich hat. Bei Verdacht auf einen Betrugsversuch muss die 360°-Raumkontrolle gegebenenfalls auf Aufforderung der Aufsichtsperson wiederholt werden. Die Aufmerksamkeit des Prüfungsteilnehmenden muss sich über die gesamte Prüfungsdauer stets auf den Bildschirm richten. Die Digital Language Testing UG empfiehlt den Prüfungsteilnehmenden, sämtliche privaten Gegenstände, die Rückschlüsse auf Informationen über sie ermöglichen (z.B. an sie adressierte Dokumente, Glaubenssymbole, Fotos etc.), vor Durchführung der Raumkontrolle entweder abzudecken oder aus der Prüfungsumgebung zu entfernen.

Die Sicherheit und Integrität der Prüfung wird sichergestellt, indem die Prüfungsteilnehmenden durchgehend durch Video- und Audioaufzeichnungen überwacht werden. Während der gesamten Prüfung muss die Kamera den Prüfungsteilnehmenden zeigen. Die Prüfungsteilnehmenden aktivieren zudem ein Smartphone mit digitaler Kamera und einer Zoom-Installation und positionieren dieses so, dass die Hände sowie der Monitor zu sehen sind.

Die Prüfung wird auf dem Desktop des Prüfenden geöffnet und dem Prüfungsteilnehmenden mit Zoom zur Bearbeitung freigegeben. Die Prüfung muss im Vollbildmodus durchgeführt werden. Audiovisuelle Dateien werden auf dem Desktop des Prüfenden abgespielt. Die Prüfung beginnt. Der/die Prüfende kontrolliert die verbleibende Zeit und informiert den Prüfungsteilnehmenden darüber. Weitere Kommunikation ist nicht gestattet. Die Prüfung erfolgt ausschließlich in der Prüfungssoftware. Nach Ablauf der vorgegebenen Zeit wird die Prüfung beendet. Prüfungsteilnehmende dürfen während der mündlichen Prüfung Stift und Papier verwenden.

Während der Prüfung werden die Antworten der Prüfungsteilnehmenden auf die jeweiligen Fragestellungen erfasst und verarbeitet. Anhand dieser Antworten erfolgt die Prüfungsbewertung gemäß der jeweils gültigen Prüfungsordnung. Die Video- und Audioaufzeichnungen werden nach der Prüfung nochmals daraufhin überprüft, ob eine Person möglicherweise gegen die Bedingungen der Prüfung verstoßen hat (vor allem Betrugsversuche, Versuche unberechtigten Auslesens der Prüfungsunterlagen) und dann gegebenenfalls zu Ermittlungszwecken weiterverarbeitet.

§ 16.2 Digitale Präsenzprüfung

Die Prüfung findet nach Feststellung der Identität auf dem Computer des Prüfungszentrums über eine Prüfungssoftware statt. Die Internetverbindung wird durch das Prüfungszentrum zur Verfügung gestellt. Die Aufmerksamkeit des Prüfungsteilnehmenden muss sich über die gesamte Prüfungsdauer stets auf den Bildschirm richten. Die Prüfung wird im Browser der prüfenden Person geöffnet und zur Bearbeitung freigegeben. Die Prüfung muss im Vollbildmodus durchgeführt werden. Audiovisuelle Dateien werden über einen Kopfhörer des Prüfungsteilnehmenden abgespielt.

Die Prüfung erfolgt ausschließlich in der Prüfungssoftware. Nach Ablauf der vorgegebenen Zeit wird die Prüfung beendet. Prüfungsteilnehmende dürfen während der mündlichen Prüfung Stift und Papier verwenden. Die Notizen sind vom Prüfungszentrum zu entsorgen.

§ 17 Verstöße gegen die Prüfungsordnung - unerlaubte Hilfsmittel

Der/die Prüfende hat bei jeder Prüfung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Prüfungsteilnehmende stets zu jeder Zeit und in allen Prüfungssituationen ausschließlich eine persönliche, eigenständige, individuelle, überprüfbare und der eigenen Leistungsfähigkeit entsprechende und ohne unerlaubte Hilfsmittel zustande gekommene Prüfungsleistung erbringt und hierbei weder täuscht noch eine Täuschung versucht. Es liegt stets eine Täuschung vor, wenn Prüfungsteilnehmende zwar eine eigenständige und reguläre Prüfungsleistung vorspiegeln, bei deren Erbringung sich aber in Wahrheit unerlaubter Hilfe und/oder Hilfsmittel bedient wurde.

Allein die Existenz unerlaubter Hilfsmittel im Prüfungsraum reicht aus, um von einem Täuschungsversuch auszugehen. Als unerlaubte Hilfsmittel gelten während der Prüfung und Prüfungsvorbereitung alle dinglichen Mittel oder Handlungen, die geeignet verwendet oder dazu objektiv oder subjektiv bestimmt sind, die Prüfung oder Teile derselben in anderer Weise als durch eine ausschließlich individuelle, persönlich-eigenständige und ausnahmslos hilfsmittelfreie sowie überprüfbare Leistung zu erbringen. Sobald die Prüfung startet, führt ein Verlassen des Bildschirmfensters (Mauszeiger oder Fokus), des Vollbildmodus oder des Raums zur sofortigen Beendigung der Prüfung.

Der Prüfungsteilnehmende wird vor Beginn der Prüfung auf die Bestimmungen des § 17 hingewiesen und erhält die Gelegenheit, etwa aus Unkenntnis mitgebrachte Hilfsmittel für die Dauer der Prüfung aus dem Prüfungsraum zu entfernen.

§ 18 Unerlaubte Hilfsmittel und Handlungen

§ 18.1 Unerlaubte technische Hilfsmittel sind insbesondere, aber nicht abschließend:

Verwendung jeglicher Geräte oder Vorrichtungen, die zur Speicherung, Anzeige oder Übermittlung von Informationen geeignet sind oder die eine digitale oder analoge Kommunikation mit Dritten ermöglichen (z. B. Smartphones, Tablets, Mobiltelefone, Wearables wie Uhren oder Brillen mit Aufnahme-, Wiedergabe- und/oder Übertragungsfunktionen o. Ä.), auch wenn auf diesen Geräten zum Zeitpunkt einer etwaigen Kontrolle keine entsprechenden Informationen gespeichert oder solche nicht nachweisbar sind.

§ 18.2 Unerlaubte physische Hilfsmittel sind insbesondere, aber nicht abschließend:

  • a) Persönliche Aufzeichnungen,
  • b) Druckerzeugnisse wie Wörterbücher oder Poster an der Wand.

§ 18.3 Unerlaubte Handlungen sind insbesondere, aber nicht abschließend:

  • a) der Prüfungsteilnehmende beginnt ein Gespräch mit dem Prüfer,
  • b) der Prüfungsteilnehmende stellt eine Frage während der Prüfung,
  • c) der Prüfungsteilnehmende hält sich nicht an den zeitlichen Ablauf,
  • d) der Prüfungsteilnehmende aktiviert einen Zoom Hintergrund,
  • e) der Prüfungsteilnehmende verlässt den Zoom-Vollbildmodus,
  • f) der Prüfungsteilnehmende erstellt Screenshots, Fotografien oder Abschriften der Prüfung,
  • g) der Prüfungsteilnehmende liest die Prüfung laut vor,
  • h) der Prüfungsteilnehmende verlässt den Schreibtisch und/oder den Raum.

§ 19 Verfahren bei außergewöhnlichen Vorkommnissen

Wenn der/die Prüfende den Eindruck hat, dass es zu einem Täuschungsversuch kommt, können die Schritte zur Herstellung einer sicheren Prüfungsumgebung (s. o.) wiederholt werden. Im Zweifel muss die Prüfung abgebrochen werden. Wenn die Internetverbindung einer Onlineprüfung abbricht, soll die Prüfung so bald wie möglich fortgesetzt werden. Es wird dabei mit der nächsten Aufgabe (Subtest) fortgefahren.

§ 20 Konsequenzen einer Täuschung

Prüfungsteilnehmende haben die Leistung selbstständig zu erbringen. Bei schuldhaften Verstößen gegen die Prüfungsordnung, vor allem solchen, die den ordnungsgemäßen Prüfungsablauf gefährden, kann die Digital Language Testing UG Sanktionen verhängen, die zum Abbruch der Prüfung führen können. Wer bei der Prüfung täuscht oder zu täuschen versucht, unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder anderen Hilfestellung gewährt, wird sofort von der Prüfung ausgeschlossen. In diesem Fall werden die Prüfungsleistungen nicht bewertet. Jeder Täuschungsversuch ist zu protokollieren. Die Entscheidung, Prüfungsteilnehmende auszuschließen, trifft die prüfungsverantwortliche Person. Der Ausschluss ist unter Angabe der Gründe, die zum Ausschluss geführt haben, ausführlich im Abbruchprotokoll zu vermerken.

Wird eine Täuschung oder eine andere Störung des Prüfungsablaufs festgestellt, so erklärt die Digital Language Testing UG die jeweilige Prüfungsleistung für ungültig. Sofern über Einzelfälle hinaus Zweifel an der regelgerechten Prüfungsdurchführung bestehen, wird die Prüfung insgesamt nicht ausgewertet. Ein Erstattungsanspruch der Prüfungsgebühren besteht hierdurch nicht. Bei schwerwiegenden Täuschungen oder Täuschungsversuchen hat die Digital Language Testing UG das Recht, Prüfungsteilnehmende auch von künftigen Prüfungen auszuschließen.

§ 21 Fernbleiben am Prüfungstermin

Sollte der Prüfungsteilnehmende nicht pünktlich im Zoom-Meetingraum erscheinen, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. Eine Erstattung beziehungsweise Nichtberechnung der Prüfungsgebühr ist nicht möglich. Ausschließlich bei Vorlage eines ärztlichen Attests bis zu 24 Stunden vor Prüfungsbeginn wird die unentgeltliche Verschiebung des Prüfungstermins von der Digital Language Testing UG im Ausnahmefall gestattet. Die Digital Language Testing UG behält sich das Recht vor, dem Prüfungsteilnehmenden einen Gutschein zur erneuten Buchung eines Prüfungstermins auszustellen.

§ 22 Prüfungsinhalt und -format

Aufbau, Inhalt, Ablauf und Bewertung der Prüfung werden von der Digital Language Testing UG festgelegt. Die Strukturen sind auf der jeweiligen Produktseite der Website einsehbar.

§ 23 Zeitlicher Umfang und Organisation

Die mündliche Prüfung findet nach der schriftlichen statt. Technische Vorbereitungen oder verspätetes Erscheinen gehören zur Prüfungszeit. Die Prüfung muss in der vorgegebenen Zeit erfolgen. Die Prüfungsstrukturen und Zeiten befinden sich auf den jeweiligen Produktseiten von www.deutschtest.digital.

§ 24 Bewertungsmethoden

Multiple-Choice-Aufgaben werden maschinell über eine Software ausgewertet. Die Prüfungsleistungen der mündlichen Prüfung werden von zwei prüfenden Personen unabhängig voneinander bewertet. Die live prüfende Person wertet die mündliche Leistung während der Prüfung aus. Die zweitprüfende Person wertet die mündliche Leistung anhand der Videoaufzeichnung der mündlichen Prüfung aus. Die Resultate von Freitextaufgaben werden durch einen Auswerter ausgewertet. Für Auswertungen ist eine gültige, von der Digital Language Testing UG erteilte Lizenz erforderlich. Die Lizenz wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer von der Digital Language Testing UG durchgeführten oder autorisierten Qualifizierungsmaßnahme erworben. Wer einen Prüfungsteilnehmenden in den sechs der Prüfung vorangehenden Monaten unterrichtet hat, darf diese Person weder mündlich prüfen noch ihre schriftliche Leistung bewerten. Es besteht kein Anspruch des Prüfungsteilnehmenden auf die Herausgabe von internen Dokumentationen, Systemprotokollen oder namentlichen Nachweisen über die Identität und den Einsatz der unabhängigen Prüferinnen und Prüfer bzw. Auswerter.

§ 25 Ermittlung Gesamtpunktzahl

Die Prüfungsergebnisse werden von der Digital Language Testing UG nach standardisierten Verfahren ermittelt. Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl werden die in den einzelnen Prüfungsteilen erzielten Punkte addiert.

§ 26 Punkte, Prädikate und Bestehen der Prüfung

Diese Übersichten zeigen die auf Grundlage der Prüfungspunkte zu vergebenden Ergebnisse und Prädikate. Um die Prüfung zu bestehen, werden in jedem Unterabschnitt (Teil) mindestens fünfzig Prozent der Punkte benötigt. Zudem müssen sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung jeweils sechzig Prozent der möglichen Höchstpunktzahl erreicht werden.

Note C1-Prüfung B2-Prüfung B1-Prüfung A2-Prüfung A1-Prüfung
sehr gut 243 270 270 54 54
gut 216 240 240 48 48
befriedigend 189 210 210 42 42
ausreichend 162 180 180 36 36

§ 27 Ergebnismitteilung und Zertifikate

Prüfungsteilnehmende, die die Prüfung erfolgreich absolvieren, erhalten sowohl ein Zertifikat als auch einen Ergebnisbogen. Das Gesamtergebnis wird in einem Auswertungsbogen zusammengefasst und innerhalb von 2/5/14 Tagen bereitgestellt. Die Bereitstellung des Ergebnisbogens erfolgt über unser Online-Portal. Der erstmalige Abruf ist durch den Prüfungsteilnehmenden umgehend lokal zu speichern. Ein wiederholter Abruf des Ergebnisbogens über das System ist ausgeschlossen. Bei bestandener Prüfung wird dieses Ergebnis zusätzlich auf dem Zertifikat vermerkt. Teilnehmende, die die Prüfung nicht bestehen, erhalten ausschließlich den Ergebnisbogen. Dieser ist nicht unterschrieben und nicht gestempelt und daher für offizielle Zwecke nicht verwendbar. Zertifikate können unter www.deutschtest.digital/verify auf ihre Echtheit überprüft werden. Sie enthalten neben den persönlichen Angaben auch die Ausweisnummer sowie die bei der Terminbuchung hinterlegte E-Mail-Adresse.

§ 28 Einsprüche

Prüfungsteilnehmende können innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Prüfungsergebnisse einmalig unter https://www.deutschtest.digital/einspruch/ Einspruch gegen die Durchführung der Prüfung erheben, sofern sie einen konkreten Verstoß gegen die gültigen Prüfungsregularien feststellen. Die siebentägige Frist beginnt zwingend mit der erstmaligen Bereitstellung des Ergebnisses. Anträge auf Zweitausstellung von Zertifikaten oder Anfragen zu Prüfungsergebnissen haben keine aufschiebende Wirkung auf diese Frist. Eine Verlängerung oder ein Neubeginn der Einspruchsfrist ist ausgeschlossen. Der Antrag muss zwingend nachvollziehbar begründet werden, wobei das bloße Nichterreichen einer bestimmten Punktzahl nicht als Begründung gilt und zur Zurückweisung des Einspruchs führt. Nach Eingang des Einspruchs erhalten die Prüfungsteilnehmenden eine Eingangsbestätigung, woraufhin der Sachverhalt geprüft wird. Die finale Entscheidung über den Einspruch obliegt dabei einer unparteiischen Beschwerdestelle oder einem Prüfungsausschuss der Digital Language Testing UG, die oder der nicht in die ursprüngliche Bewertung involviert war. Über das Ergebnis dieser Prüfung und die abschließende Entscheidung werden die Prüfungsteilnehmenden schließlich innerhalb einer festgelegten Frist (z. B. 14 Tage) schriftlich informiert.

§ 29 Archivierung und Verfügbarkeit der Ergebnisse

Die Digital Language Testing UG archiviert die für die Bewertung maßgeblichen Prüfungsunterlagen für eine Dauer von vierundzwanzig Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (Ausstellungsdatum des Zertifikats beziehungsweise des Ergebnisbogens). Das Prüfungsergebnis jedes Teilnehmenden wird für eine Zeitdauer von fünf Jahren archiviert. Während dieser Zeit hat der Prüfungsteilnehmende einen Anspruch auf kostenpflichtige Zweitausstellung des Zertifikats beziehungsweise des Ergebnisbogens. Ein Versäumnis, den Ergebnisbogen beim erstmaligen Abruf lokal zu speichern, stellt ausdrücklich keinen formalen Mangel der Prüfung dar und begründet weder einen Anspruch auf eine kostenfreie Wiederholungsprüfung noch auf eine kostenfreie erneute digitale Bereitstellung. Die Herausgabe der Prüfungsmaterialien und Lösungsschlüssel auch in Kopie ist ausgeschlossen. Dies gilt vollumfänglich auch für detaillierte interne Bewertungsraster, individuelle Punkteverteilungen einzelner Aufgaben, Prüfernotizen und inhaltliche Bewertungsbegründungen. Ein Anspruch auf Akteneinsicht in diese internen Dokumente besteht nicht. Zudem erfolgt die Speicherung und Löschung von Prüfungsdaten, Systemprotokollen und aufzeichnungen ausschließlich nach unseren regulären, automatisierten Speicherfristen. Einseitige Aufforderungen zur abweichenden Datenspeicherung durch Prüfungsteilnehmende im Rahmen eines Einspruchsverfahrens entfalten keine bindende Wirkung.

§ 30 Gültigkeit der Prüfungsergebnisse

Die Gültigkeit der Prüfungsergebnisse beträgt 5 Jahre.

§ 31 Datenschutz und Öffentlichkeit der Prüfungen

Alle an der Durchführung der Prüfung Beteiligten sind zur Geheimhaltung und zur Einhaltung nationaler und internationaler Datenschutzvorschriften verpflichtet. Die personenbezogenen Daten der Prüfungsteilnehmenden dürfen zu keinen anderen Zwecken als zu denen der Prüfungsdurchführung und -auswertung verwendet werden. Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Hospitationen sind für lizenzierte Prüfende mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Digital Language Testing UG möglich, sofern sie die Teilnehmenden nicht selbst unterrichtet haben. Ton- und Bildaufzeichnungen einer Prüfung sind nicht gestattet.

§ 32 Verschwiegenheit und Geheimhaltung

Die Mitglieder der Prüfungskommission bewahren über alle Prüfungsvorgänge und Prüfungsergebnisse gegenüber Dritten Stillschweigen. Alle Prüfungsunterlagen sind vertraulich. Sie unterliegen der Geheimhaltungspflicht und werden unter Verschluss gehalten.

§ 33 Qualitätssicherung

Die gleichbleibend hohe Qualität der Prüfungsdurchführung wird durch regelmäßige Kontrollen der schriftlichen und mündlichen Prüfung im Rahmen von Hospitationen sowie durch Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen sichergestellt. Es erfolgen regelmäßige statistische Analysen der Ergebnisse. Prüfungsteilnehmende erklären sich damit einverstanden. Die Ergebnisse werden zur ständigen Verbesserung der Prüfungen herangezogen.

§ 34 Prüfer - Aufgaben, Qualifikation und Schulung

Prüfende überwachen die schriftliche Prüfung und führen die mündliche Prüfung durch. Prüfende bewerten die mündliche Leistung der Prüfungsteilnehmenden nach den Bewertungskriterien der Digital Language Testing UG. Dazu ist eine gültige, von der Digital Language Testing UG erteilte Prüferlizenz für das jeweilige Prüfungsniveau notwendig. Die Lizenz wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer von der Digital Language Testing UG durchgeführten Qualifizierungsmaßnahme erworben. Die Digital Language Testing UG hat das Recht, die Lizenz bei Verstößen gegen Standards, Ethik und Professionalität, Nichteinhaltung von Richtlinien oder fehlender Aktualisierung von Kenntnissen zu widerrufen.

§ 35 Auswerter- Aufgaben, Qualifikation und Schulung

Auswertende bewerten die in der Prüfung erbrachten Schreibleistungen (Subtest "Schriftlicher Ausdruck") und die mündliche Leistung nach den Bewertungskriterien der Digital Language Testing UG. Dazu ist eine gültige, von der Digital Language Testing UG erteilte Auswerterlizenz für das jeweilige Prüfungsniveau notwendig. Die Lizenz wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer von der Digital Language Testing UG durchgeführten Qualifizierungsmaßnahme erworben. Die Digital Language Testing UG hat das Recht, die Lizenz bei Verstößen gegen Standards, Ethik und Professionalität, Nichteinhaltung von Richtlinien oder fehlender Aktualisierung von Kenntnissen zu widerrufen.

Auswerter und Prüfer müssen folgende Mindestqualifikation erfüllen:

  • Hochschulabschluss in Deutsch als Fremdsprache
  • Hochschulabschluss Deutsch als Zweitsprache in Deutschland
  • Hochschulabschluss und einschlägig anerkannte Hochschulzertifikate DaF/DaZ
  • Erstes oder Zweites Staatsexamen / Lehrbefähigung Deutsch
  • Hochschulabschluss Germanistik
  • Zweites Staatsexamen Lehramt

Zusätzliche Qualifikation für die Online-Prüfungsaufsicht (Remote Proctoring)

Prüfer und Prüfungsaufsichten müssen über eine nachgewiesene Qualifikation im Bereich der beaufsichtigten Online-Prüfungsdurchführung (Remote Proctoring) verfügen. Diese Qualifikation wird durch eine entsprechende Schulung erworben und umfasst insbesondere:

  • Kenntnisse der Anforderungen an die sichere Durchführung digitaler Prüfungen,
  • Anwendung standardisierter Verfahren zur Überwachung und Kontrolle von Online-Prüfungssituationen,
  • Erkennung und Bewertung von Auffälligkeiten während einer Online-Prüfung,
  • Kenntnisse im Umgang mit technischen Kontrollverfahren zur Sicherstellung der Prüfungsintegrität,
  • Erkennen unzulässiger technischer Hilfsmittel und digitaler Täuschungsversuche,
  • Dokumentation und Weiterleitung von Verdachtsfällen gemäß den internen Prüfungsrichtlinien.